Die Bedeutung der unfallbedingten Gesundheitsschädigung für die Bildung von Schadenrückstellungen
摘要
Die vom Versicherungsnehmer nachgewiesene oder behauptete Gesundheitsschädigung ist für die Schadenbearbeitung in mannigfaltiger Hinsicht von Bedeutung. Die Annahme eines Versicherungsfalls setzt zunächst voraus, dass zwischen dem gemeldeten Unfallereignis und der Gesundheitsschädigung ein Kausalzusammenhang besteht. Im Rahmen der sog. Deckungserweiterungen (s. Kap. 2.2, § 1 IV. AUB 88, 94; Ziff. 1.4 AUB 99 ff.) ist anhand der Gesundheitsschädigung über den Versicherungsschutz zu entscheiden. Schließlich stellt sich je nach Art der Gesundheitsschädigung die Frage einer Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen (vgl. § 8 AUB 88, 94; Ziff. 3 AUB 99 ff.).