Weitere Bemessungsempfehlungen für Unfallfolgen außerhalb der Gliedertaxe
摘要
Dieses Spezialthema spielt in der Praxis der PUV nur eine untergeordnete Rolle. In etwa 80 % aller unfallbedingten Gesundheitsschädigungen kommt die Gliedertaxe zur Anwendung – also Unfallfolgen im Bereich der oberen und unteren Gliedmaßen und der Sinnesorgane (Visus, Gehör, Geruch und Geschmack). Zu den verbleibenden 20 % zählen v.a. Schädel-Hirnverletzungen sowie Verletzungen der Wirbelsäule, des Brustkorbs und des Beckens. Abdominalverletzungen machen nur einen verschwindend kleinen Bruchteil aller Invaliditätsfälle aus. Folglich fehlen weitgehend Erfahrungswerte zur Bemessung der Invalidität. Nur ganz vereinzelt finden sich in der Standardliteratur Empfehlungen zur Invalidität nach derartigen Verletzungen.