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Wann wird die Invaliditätsleistung fällig?

  • Elmar Ludolph,
  • Stefan Reis

摘要

Der Versicherungsnehmer hat dem Unfallversicherer Unterlagen zum Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen sowie über den Abschluss des für die Feststellung/ Bemessung des Invaliditätsgrades notwendigenHeilverfahrens vorzulegen (§ 11 I. AUB 88, 94; Ziff. 9.1 AUB 99, 2008, 2010, 2014, 2020). Sobald die entsprechenden Nachweise vorliegen, muss sich der Versicherer darüber erklären, ob und in welcher Höhe er den Anspruch anerkennt – und zwar innerhalb eines Monats bzw. beim Invaliditätsanspruch innerhalb von drei Monaten.