Die Mitwirkungsregelung – Welche Auswirkungen haben unfallfremde Krankheiten oder Gebrechen?
摘要
Ebenso wenig wie für vorbestehende Beeinträchtigungen im Sinne einer Vorinvalidität ist der Unfallversicherer für die Mitwirkung unfallfremder Krankheiten oder Gebrechen an der unfallbedingten Erst-Gesundheitsschädigung und deren Folgen leistungspflichtig. Unbeachtlich ist hingegen die in der Praxis immer wieder zu Fehlern führende Mitwirkung am Unfallereignis. Diese ist in der privaten Unfallversicherung ohne Bedeutung (BGH, Urteil vom 15.12.1999 – IV ZR 264/98).