Zur Abhängigkeit der Deckung vom Vorbringen des Dritten in der Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung
摘要
Sowohl die Haftpflicht- als auch die Rechtsschutzversicherung knüpfen an Rechtsstreitigkeiten des VN mit einem Dritten an. Dabei fragt sich, welchen Einfluss dieser Dritte auf die Reichweite der Deckung nehmen kann. Konkret interessiert, inwieweit es der Dritte in der Hand hat, dem VN durch Behauptung deckungsschädlicher Umstände im Ausgangsstreit seine Versicherungsdeckung zu entziehen. Spiegelbildlich stellt sich die Frage, ob der VN seinerseits durch widerlegende Behauptungen und die Berufung auf einen gedeckten Sachverhalt im Ausgangsstreit über seine Versicherungsdeckung disponieren kann.