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Übernahmeanspruch für Ausgebildete mit guten Leistungen

摘要

Auszubildende, die bis spätestens einschließlich 31. Dezember 2025 ihre Ausbildung zu den Berufsbildern erfolgreich beenden und die Voraussetzungen des § 4 Ziff. 2 a) Abs. 2 Satz 4 und 5 MTV erfüllen, haben bei persönlicher Eignung Anspruch auf ein Arbeitsvertragsangebot des ausbildenden Unternehmens, gerichtet auf den Abschluss eines für zwölf Monate befristeten Arbeitsverhältnisses. Der Rechtsanspruch wird auf Wahl des ausbildenden Unternehmens auch dadurch erfüllt, dass ein Unternehmen, welches mit dem ausbildenden Unternehmen zusammenarbeitet, dem/der Auszubildenden ein Arbeitsvertragsangebot unterbreitet. Dieses Arbeitsvertragsangebot muss mindestens auf den Abschluss eines für 12 Monate befristeten Arbeitsverhältnisses gerichtet sein.