Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) II: Praxishinweise zur Förderung der Niedrigverdiener
摘要
Mit dem ersten Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) wurde bereits zum 1.1.2018 eine zusätzliche Förderung für die arbeitgeberfinanzierte bAVeingeführt, die sog. Niedrigverdienern zugutekommen sollte, also Beschäftigte mit geringem Einkommen (zum Zeitpunkt der Einführung 2.200 t Monatseinkommen). Die Idee war und ist noch heute richtig und insb. sozialpolitisch auch geboten. Denn gerade Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Niedriglohnbereich fällt es mangels finanzieller Mittel schwer, z.B. durch Entgeltumwandlung eine zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen – obwohl gerade sie die besonders nötig hätten.