Zum Insolvenzschutz bei fondsgebundenen Versorgungszusagen
摘要
Seit fast 50 Jahren steht der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG)1 für die gesetzliche Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland ein. Für das Großherzogtum Luxemburg übernimmt er diese Aufgabe seit 2002. Über diesen Zeitraum begleitet der PSVaG damit auch die Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung – sämtliche Trends und Zusagegestaltungen kommen, solange die Möglichkeit besteht, dass sie dem gesetzlichen Insolvenzschutz unterfallen, schließlich auch beim PSVaG an. Diesem obliegt sodann die rechtliche Bewertung im Rahmen des ihm übertragenen gesetzlichen Aufgabenbereichs.