Nachhaltigkeitsberichterstattung zu Personalfragen („Eigene Belegschaft“) nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und den Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS)
摘要
Kaum ein anderes Thema beschäftigt die unternehmerische Praxis in Deutschland in den letzten Jahren so intensiv wie der Umgang mit der „Nachhaltigkeit“. Basierend auf einer in Teilen unübersichtlichen, vorwiegend aus dem europäischen Recht stammenden Regulierungsflut, sind (Versicherungs-)unternehmen gehalten, Nachhaltigkeitsaktivitäten des Unternehmens aus mannigfaltigen Perspektiven zu identifizieren und darüber prüffähig der Öffentlichkeit zu berichten. Neben der Taxonomieverordnung1 und der Offenlegungsverordnung2, die spezielle Offenlegungsanforderungen für den Finanzdienstleistungssektor anordnet, ist der europäische Gesetzgeber sehr aktiv, weitergehende, die Nachhaltigkeit regulierende Regelwerke zu schaffen.