Nachhaltigkeit von Altersvorsorgeprodukten – eine kurze Bestandsaufnahme nach Inkrafttreten von Offenlegungs-Verordnung und verpflichtender Präferenzabfrage
摘要
In den letzten drei Jahren haben umfangreiche regulatorische Vorgaben die Entwicklung und die Beratung zu nachhaltigen Finanzprodukten geprägt. Neben der Offenlegungsverordnung, die seit März 2021 von Produktanbietern und Beratern anzuwenden ist, ist auch die überarbeitete Delegierten-Verordnung zur IDD-Richtlinie (Insurance Distribution Directive), zu Deutsch Versicherungsvertriebs-Richtlinie, seit August 2022 verpflichtend in der Beratung von sog. Versicherungsanlageprodukten. Im Rahmen der bisherigen Prüfung von „Angemessenheit“ und „Geeignetheit“ ist die Abfrage der „Nachhaltigkeitspräferenz“ hinzugekommen. Was hat sich seither in der Beratung und im Vertrieb und insb. in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) getan? Dies soll nachfolgend umrissen werden.