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Keine Probezeit bei Entgeltumwandlung? – In Erwartung der Revisionsentscheidung BFH I R 50/22

  • Ralf Linden

摘要

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit der Entscheidung v. 7.3.20182 bestimmt, dass die betriebliche Veranlassung einer mittelbaren Pensionszusage der GmbH über eine Unterstützungskasse an den im steuerlichen Sinne beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer, die auf einer rechtswirksam vereinbarten Entgeltumwandlung beruht, regelmäßig nicht dem Prüfkriterium Erdienbarkeit unterliegt. Grundlage für diese Auffassung ist die fehlende finanzielle Belastung der GmbH bzw. die in wirtschaftlichem Sinne gegebene Eigenfinanzierung des Gesellschafter-Geschäftsführers durch Verzicht auf den ihm zustehenden Vergütungsbestandteil zugunsten der Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz bzw. dieser Regel sieht der BFH u.a. dann als möglich an, wenn im Vorfeld der Entgeltumwandlung eine sprunghafte Gehaltserhöhung stattgefunden hat, die den Rückschluss auf eine im wirtschaftlichen Sinn gegebene arbeitgeberfinanzierte Zusage zulässt.