Ein Dornröschen im Betriebsrentengesetz?
摘要
Bis 2018 gab es keine gesetzliche Regelung zur Dynamisierung von gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften ausgeschiedener Arbeitnehmer. Im Gegenteil, das Betriebsrentengesetz sah bis dahin den gegenteiligen Grundsatz vor, nämlich die Unveränderbarkeit der auf den Ausscheidezeitpunkt des Arbeitnehmers festgestellten unverfallbaren Anwartschaft, die sog. Veränderungssperre in § 2 Abs. 5 BetrAVG Fassung bis zum 31.12.2017.