Die Maschinenversicherung für fahrbare und transportable Geräte
摘要
Für fahrbare Baumaschinen wurde früher Versicherungsschutz gegen Bauunfallschäden im Rahmen der Bauwesenversicherung angeboten. Mit der Einführung der neuen Bauleistungsbedingungen ABU – Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Unternehmerleistungen (ABU) – im Jahre 1974 wurden die Baugeräte allerdings ausgeschlossen. Gleichzeitig konnten künftig die mobilen Baugeräte über neu geschaffene, separate Bedingungen versichert werden.