Privatrechtliche Einordnung
摘要
Auf eine Legaldefinition der Versicherung, der Lebensversicherung oder zumindest die Schaffung von Leitbildern wurde durch den Gesetzgeber der VVG-Reform316 bewusst verzichtet, um auch Mischformen sowie Produktinnovationen erfassen zu können.317 Das VVG nutzt stattdessen eine dem Besonderen Schuldrecht des BGB entsprechende Regelungstechnik, indem die vertragstypischen Pflichten der Parteien beschrieben werden.318 Nach § 1 S. 1 VVG ist der Versicherer demnach verpflichtet, ein bestimmtes Risiko des Versi-cherungsnehmers oder eines Dritten durch Leistung bei Eintritt des Versicherungsfalles abzusichern.