错误:搜索内容不能为空,请输入英文关键词
错误:关键词超出字数限制,请精简
高级检索

Privatrechtliche Einordnung

  • Natalie Post

摘要

Auf eine Legaldefinition der Versicherung, der Lebensversicherung oder zumindest die Schaffung von Leitbildern wurde durch den Gesetzgeber der VVG-Reform316 bewusst verzichtet, um auch Mischformen sowie Produktinnovationen erfassen zu können.317 Das VVG nutzt stattdessen eine dem Besonderen Schuldrecht des BGB entsprechende Regelungstechnik, indem die vertragstypischen Pflichten der Parteien beschrieben werden.318 Nach § 1 S. 1 VVG ist der Versicherer demnach verpflichtet, ein bestimmtes Risiko des Versi-cherungsnehmers oder eines Dritten durch Leistung bei Eintritt des Versicherungsfalles abzusichern.