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Sachkundeprüfung

  • Natalie Post

摘要

Teil des Erlaubnisverfahrens für Versicherungsvermittler sowie -berater ist eine durch die zuständige Industrie- und Handelskammer abgenommene Sachkundeprüfung (§ 34d Abs. 5 S. 1 Nr. 4 GewO). Die Prüfung dient dem Nachweis über die nötigen Kenntnisse hinsichtlich der versicherungsfachlichen und rechtlichen Grundlagen sowie der Kundenberatung. Konkretisierungen enthalten § 2 Vers-VermV sowie Anlage 1 der Verordnung.