Sachkundeprüfung
摘要
Teil des Erlaubnisverfahrens für Versicherungsvermittler sowie -berater ist eine durch die zuständige Industrie- und Handelskammer abgenommene Sachkundeprüfung (§ 34d Abs. 5 S. 1 Nr. 4 GewO). Die Prüfung dient dem Nachweis über die nötigen Kenntnisse hinsichtlich der versicherungsfachlichen und rechtlichen Grundlagen sowie der Kundenberatung. Konkretisierungen enthalten § 2 Vers-VermV sowie Anlage 1 der Verordnung.