Zusammenfassung
摘要
Der allgemein zivilrechtliche Grundsatz, dass vorvertragliche Pflichten der Kenntnisvermittlung die Partei mit überlegener Stellung nur im Ausnahmefall treffen, wird im Versicherungsvertragsrecht und im Kapitalanlagerecht regelrecht umgekehrt. In Etappen haben vorvertragliche Beratungs- und Informationspflichten Eingang in das VVG gefunden und dies auch gerade im Bereich der Lebensversicherung. Wiesen Lebensversicherungen Anlageelemente auf, vermochten die Regelungen diesem Produktaspekt jedoch nur teilweise nachzukommen, sodass ein Bedarf bestand, aus allgemeinen Grundsätzen weitere Pflichten herzuleiten.