Rechtslage 8. Dezember 2004 bis 21. Mai 2007
摘要
Am 23. September 2002 wurde die Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen erlassen. Zu den Finanzdienstleistungen gehören gemäß Art. 2 lit. b) der Richtlinie alle Versicherungen.1241 Die Richtlinie bezweckt den freien Verkehr von Finanzdienstleistungen im Binnenmarkt verbunden mit einem hohen Verbraucherschutzniveau.1242 Zur Zweckerreichung werden u.a. Informationspflichten aufgestellt.1243 Diese betreffen den Anbieter, die Finanzdienstleistungen, den Fernabsatzvertrag sowie Rechtsbehelfe.