Ungeschriebene Aufklärungs- und Beratungspflichten im Kapitalanlagerecht
摘要
Die allgemein zivilrechtliche und auf der Privatautonomie beruhende Wertung, dass grundsätzlich jede Partei selbst dafür Sorge zu tragen hat, dass der Vertragsinhalt ihren Interessen entspricht, steht im Kapitalanlagerecht dazu in Kontrast, dass jeder Anleger das Risiko negativer Kapitalanlageentwicklungen trägt.527 Der Anleger soll aber angesichts der Vielzahl der auf dem Markt vertriebenen Produkte und deren Schwierigkeit und wirtschaftlichen Bedeutung nicht schutzlos dastehen. Aus diesem Motiv hat sich eine umfassende Judikatur entwickelt, die sowohl den Anbietern von Kapitalanlagen als auch den Beteiligten im Vertrieb (sogenannte Finanzintermediäre) Aufklärungs- und teilweise auch Beratungspflichten auferlegt.