Begrifflichkeiten der vorvertraglichen Kenntnisvermittlung
摘要
Für die Pflichten von Parteien mit Wissensvorsprung im vorvertraglichen Bereich besteht keine einheitliche Terminologie. Gebräuchlich sind etwa die Begriffe Informations-, Aufklärungs-, Auskunfts-, Belehrungs-, Offenbarungs-, Hinweis-, Warn-, Mitteilungs-, Unterrichtungs-, oder Beratungspflicht.