Grundrechtliche Bedenken
摘要
Grundrechte sind zwar in erster Linie Abwehrrechte des einzelnen Individuums gegen den Staat ohne unmittelbare Wirkung zwischen Privaten, allerdings bilden Grundrechte eine objektive Wertordnung, welche über Generalklauseln oder unbestimmte Rechtsbegriffe mittelbar auch im Privatrecht Wirkung entfalten (sog. Ausstrahlungswirkung).1443 So bieten bspw. die Normen § 242 und § 138 BGB durch ihre unbestimmten Rechtsbegriffe und die AGB-Kontrolle über die Generalklausel des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB ein Einfallstor für verfassungsrechtliche Wertungen.1444