Vereinbarkeit mit dem allgemeinen AGB-Recht nach §§ 305 ff. BGB
摘要
Werden bei telematischen Verträgen Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) oder Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet, dann müssen die Regelungen der §§ 305 ff. BGB eingehalten werden. Das bedeutet für die Ausgestaltung von PAYL-Tarifen, dass die AVB/AGB dieser Tarife so konzipiert sein müssen, dass sie einer AGB-Klauselkontrolle nach §§ 307 ff. BGB standhalten können. Daher stellt sich die Frage, ob eine zulässige Ausgestaltung von AVB/AGB bei PAYL-Tarifen überhaupt möglich und umsetzbar für die Versicherer und Drittunternehmen ist. Dafür wird zunächst überprüft, ob die Klauselkontrolle bei PAYL-Tarifen überhaupt uneingeschränkt Anwendung findet, bevor untersucht wird, welche Voraussetzungen AVB/AGB-Klauseln in PAYL-Tarifen einhalten müssen, um einer formellen und materiellen Klauselkontrolle standhalten zu können.