Zusammenfassung
摘要
Die Untersuchung zeigt, dass PAYL-Tarife so konzipiert werden können, dass sie den datenschutzrechtlichen Regelungen der DSGVO und der BDSG standhalten können. Da es bei PAYL-Tarifen somit vornehmlich um Inhaltsdaten geht, bei welchen die DSGVO und das BDSG Anwendung finden, haben das TTDSG und das TMG nur einen begrenzten Anwendungsraum (nur bei Bestands- und Nutzungsdaten). Die Untersuchung zeigt weiterhin, dass eine Ausgestaltung von PAYL-Tarifen im Gegenleistungsmodell möglich ist, allerdings nicht mit einer synallagmatischen Verknüpfung von Daten und Leistung. Im Ergebnis ergibt sich kein Vorteil für den Einsatz des Gegenleistungsmodells, vielmehr ist der Einsatz nachteilig für den Versicherer, weil er jede Art von Daten honorieren muss. Versicherern wird von der Nutzung des Gegenleistungsmodells abgeraten.