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Teil: Daten als Gegenleistung:1120 Rechtliche Zulässigkeit des Gegenleistungsmodells

  • Maria-Dolores Rietz

摘要

Dass personenbezogene Daten einen monetären Wert haben, ist der unternehmerischen Welt nicht erst seit den Erfolgen der SCHUFA und der sozialen Netzwerke bekannt. Vielmehr ist es schon längst Realität, dass personenbezogene Daten faktisch in vielerlei Ausprägung Bestandteil von Leistungen und Leistungsversprechen sind und somit ihr wirtschaftlicher Wert genutzt wird.1121 Viele digitale Dienste werden dabei als vermeintlich „kostenlos“ betitelt und angeboten. Im Ergebnis bedeutet dies aber nur, dass für sie keine Gegenleistung in Geld verlangt wird.1122 Die Versicherungswirtschaft kann und sollte sich diesen Entwicklungen nicht verwehren, wenn sie konkurrenzfähig mit anderen Branchen bleiben will.