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Buchführung und Gewinnermittlung

  • Hans-Walter Schoor

摘要

Als selbständiger Versicherungsvertreter üben Sie auch dann eine gewerbliche Tätigkeit i.S.d. § 15 EStG aus, wenn Sie nur für ein einziges Versicherungsunternehmen tätig sein dürfen.9 Wer ein gewerbliches Unternehmen betreibt, muss prüfen, ob er zur Buchführung verpflichtet ist. Denn ob Buchführungspflicht besteht oder nicht, ist dafür entscheidend, welche Aufzeichnungen für handels- und steuerrechtliche Zwecke geführt werden müssen und welche Gewinnermittlungsart in Betracht kommt. Buchführungspflichtige Unternehmer müssen ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 bzw. § 5 Abs. 1 EStG ermitteln, während in anderen Fällen die Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG angewendet werden darf.