Der Versorgungsausgleich in der betrieblichen Altersversorgung
摘要
Mit Inkrafttreten des Versorgungsausgleichsgesetzes (VersAusglG) zum 1.9.2009 bürdete der Gesetzgeber Arbeitgebern und Versorgungsträgern einige zusätzliche Aufgaben bei Scheidung von Arbeitnehmern auf. Seitdem müssen die Versorgungsträger das Familiengericht nicht nur über bestehende bAV-Anwartschaften informieren, sondern einen konkreten Vorschlag für die Aufteilung der jeweiligen Anwartschaft auf die beiden (ehemaligen) Eheleute unterbreiten.