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Versicherungsort und Außenversicherung

  • Andreas Luksch,
  • Jörg Lemberg

摘要

Wir hatten schon besprochen, dass sich die Hausratgegenstände nicht immer nur am Versicherungsort (Wohnung des Versicherungsnehmers) befinden müssen, um versichert zu sein. Es gibt zahlreiche Gründe, weshalb sich Hausratgegenstände mal nicht in der Wohnung befinden (z.B. im Urlaub oder beim Umzug). Sie sind dann aber vorübergehend auch außerhalb der Wohnung über die sog. Außenversicherung nach Ziff. 12 VHB versichert. Auch das hatten wir in unseren Schadensfällen schon angesprochen.