Das Haftpflichtverhältnis
摘要
Die obergerichtliche Rechtsprechung hat zur Architektenhaftung Fallgruppen entwickelt, die nachfolgend vorgestellt werden sollen. Neben den „bekannten“ Planungs-, Überwachungs- und Koordinierungsfehlern gewinnt in der forensischen Praxis zunehmend auch die Haftung des Architekten für unrichtige Wirtschaftlichkeitsberechnungen, falsche Rechtsberatung und unrichtige Rechnungsprüfung sowie für die Tätigkeit als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) Bedeutung.