a) Private Ermittler haben die Aufgabe, Sachverhalte und Tatbestände zu klären. Ihr Aufgabengebiet ist weit gefächert. Die Standesregeln gemäß der Berufsordnung des Bundesverbandes des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes e.V. stellen die Richtlinien für die Ausübung des Detektivberufs dar (einsehbar unter budeg.de), die aber keine Rechtsverbindlichkeit ausweisen (vgl. auch den Verhaltenskodex für private Ermittlungen der Versicherer, VerBAV 1990, 219). Sogenannte Detektive sind zu privaten Ermittlungshandlungen befugt und müssen sich mangels polizeilicher oder staatsanwaltschaftlicher Funktionen und Rechte auf solche Recherchen beschränken, zu denen jedermann befugt ist (so bereits RG St 59, 291; vgl. auch BGH NJW 1989, 1924).

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Sachverhaltsaufklärung

  • Dirk-Carsten Günther

摘要

a) Private Ermittler haben die Aufgabe, Sachverhalte und Tatbestände zu klären. Ihr Aufgabengebiet ist weit gefächert. Die Standesregeln gemäß der Berufsordnung des Bundesverbandes des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes e.V. stellen die Richtlinien für die Ausübung des Detektivberufs dar (einsehbar unter budeg.de), die aber keine Rechtsverbindlichkeit ausweisen (vgl. auch den Verhaltenskodex für private Ermittlungen der Versicherer, VerBAV 1990, 219). Sogenannte Detektive sind zu privaten Ermittlungshandlungen befugt und müssen sich mangels polizeilicher oder staatsanwaltschaftlicher Funktionen und Rechte auf solche Recherchen beschränken, zu denen jedermann befugt ist (so bereits RG St 59, 291; vgl. auch BGH NJW 1989, 1924).