Entgeht der Geschäftsführer der Haftung für eine Entscheidung, indem er eine anwaltliche Empfehlung einholt?
摘要
Geschäftsführer können nicht alles und wissen nicht alles. Erfordert eine von einem Geschäftsführer zu treffende Entscheidung Fähigkeiten oder Kenntnisse, die ihm fehlen, muss er Rat suchen.1 Tut er das nicht, trifft ihn ein erhöhtes Haftungsrisiko. Zum einen kann er sich in einem später gegen ihn geführten Haftungsprozess der Gesellschaft oder ihres Insolvenzverwalters nicht auf die sog. Business Judgment Rule berufen, wonach eine unternehmerische Entscheidung nicht pflichtwidrig ist, wenn der Entscheider „vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft zu handeln“ (§ 93 Abs. 1 S. 2 AktG).2 Zum anderen kann er sich auch nicht darauf berufen, dass ihn jedenfalls kein Verschulden, weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit, treffe, denn es ist in der Regel3 mindestens fahrlässig, eine erkannte oder erkennbare Inkompetenz auf sich beruhen zu lassen und gewissermaßen „ins Blaue hinein“ zu entscheiden statt kompetenten Rat einzuholen.