错误:搜索内容不能为空,请输入英文关键词
错误:关键词超出字数限制,请精简
高级检索

Aktuelle Entwicklungen in der Insolvenzrechtshaftung

  • Wolfram Desch

摘要

Verdichten sich die Krisenanzeichen der Gesellschaft, erhöhen sich die Haftungsrisiken der Organe immens. Zahlreiche Pflichten sind zu beachten. Die bedeutendste dieser Pflichten ist die Pflicht zur rechtzeitigen Insolvenzantragstellung und damit einhergehend die Prüfung der Insolvenzreife. Wird diese nicht beachtet und die Insolvenz zu spät beantragt, stehen sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Haftungsrisiken im Raum. Im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung für eine verspätete Insolvenzantragstellung, die in der Regel durch einen Insolvenz- oder Sachwalter geltend gemacht wird, steht der Geschäftsführer persönlich mit teils exorbitanten Haftungssummen im Risiko. Grob vereinfacht lässt sich sagen, dass nach Eintritt der Insolvenzreife ein grundsätzliches Risiko des Geschäftsführers besteht, dass er für sämtliche ausgehenden Zahlungen haftet, die nach Ablauf der Insolvenzantragsfrist geleistet werden. Selbst bei kleineren Unternehmen können sich so Haftungssummen aufsummieren, die schnell die Leistungsfähigkeit einer natürlichen Person deutlich übersteigen.