Aktuelle Entwicklungen in der Insolvenzrechtshaftung
摘要
Verdichten sich die Krisenanzeichen der Gesellschaft, erhöhen sich die Haftungsrisiken der Organe immens. Zahlreiche Pflichten sind zu beachten. Die bedeutendste dieser Pflichten ist die Pflicht zur rechtzeitigen Insolvenzantragstellung und damit einhergehend die Prüfung der Insolvenzreife. Wird diese nicht beachtet und die Insolvenz zu spät beantragt, stehen sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Haftungsrisiken im Raum. Im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung für eine verspätete Insolvenzantragstellung, die in der Regel durch einen Insolvenz- oder Sachwalter geltend gemacht wird, steht der Geschäftsführer persönlich mit teils exorbitanten Haftungssummen im Risiko. Grob vereinfacht lässt sich sagen, dass nach Eintritt der Insolvenzreife ein grundsätzliches Risiko des Geschäftsführers besteht, dass er für sämtliche ausgehenden Zahlungen haftet, die nach Ablauf der Insolvenzantragsfrist geleistet werden. Selbst bei kleineren Unternehmen können sich so Haftungssummen aufsummieren, die schnell die Leistungsfähigkeit einer natürlichen Person deutlich übersteigen.