Das Konzept und der Rahmen der Transparenz bilden die notwendige Grundlage für den Schutz der Privatsphäre von Einzelpersonen. Es existiert jedoch keine universell standardisierte Skala, um das Maß an Transparenz zu bestimmen, dem ein Datenverantwortlicher folgen sollte. Dieses Kapitel erörtert die dem Transparenzprinzip zugeschriebene Bedeutung. Unter anderem werden die allgemeinen Regeln der Transparenzanforderung (Artikel 12) sowie die Pflicht zur Bereitstellung von Informationen (Artikel 13–14) behandelt. Darüber hinaus wird das Kapitel erläutern, wie das Transparenzprinzip mit anderen Rechten und Grundsätzen der DSGVO verknüpft ist. Es werden die Rechte der betroffenen Person nach der DSGVO umfassend dargestellt, einschließlich des Auskunftsrechts (Artikel 15), des Rechts auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden) (Artikel 17), des Rechts auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20) und des Widerspruchsrechts gegen die Datenverarbeitung (Artikel 21). Verschiedene Urteile des EuGH werden im Verlauf diskutiert.

错误:搜索内容不能为空,请输入英文关键词
错误:关键词超出字数限制,请精简
高级检索

Transparenz und Rechte der betroffenen Person

  • Indranath Gupta,
  • Sherin Sarah Philips,
  • Paarth Naithani

摘要

Das Konzept und der Rahmen der Transparenz bilden die notwendige Grundlage für den Schutz der Privatsphäre von Einzelpersonen. Es existiert jedoch keine universell standardisierte Skala, um das Maß an Transparenz zu bestimmen, dem ein Datenverantwortlicher folgen sollte. Dieses Kapitel erörtert die dem Transparenzprinzip zugeschriebene Bedeutung. Unter anderem werden die allgemeinen Regeln der Transparenzanforderung (Artikel 12) sowie die Pflicht zur Bereitstellung von Informationen (Artikel 13–14) behandelt. Darüber hinaus wird das Kapitel erläutern, wie das Transparenzprinzip mit anderen Rechten und Grundsätzen der DSGVO verknüpft ist. Es werden die Rechte der betroffenen Person nach der DSGVO umfassend dargestellt, einschließlich des Auskunftsrechts (Artikel 15), des Rechts auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden) (Artikel 17), des Rechts auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20) und des Widerspruchsrechts gegen die Datenverarbeitung (Artikel 21). Verschiedene Urteile des EuGH werden im Verlauf diskutiert.