Teleologische Auslegung
摘要
Das vierte Kapitel behandelt die teleologische Auslegung und untersucht Art. 5 lit. a CEDAW nach seinem Sinn und Zweck in der CEDAW. Hierbei wird Art. 5 lit. a CEDAW nach einer umfassenden Analyse der formellen, materiellen und transformativen Gleichheit als der Ausgangspunkt der letztgenannten herausgestellt und sein Verhältnis zur materiellen Gleichheit sowie zu zeitweiligen Sondermaßnahmen geklärt. Maßgebend ist hierbei die Erkenntnis, dass Geschlechtergleichheit im Verständnis des Art. 5 lit. a CEDAW nicht auf dem Wege der Geschlechtsneutralität zu erreichen ist, sondern durch die Anerkennung der geschlechtsspezifischen Andersartigkeit zwischen Menschen. Besonders bedeutsam ist darüber hinaus die evolutive Auslegbarkeit des Art. 5 lit. a CEDAW, welche nach einer tiefgehenden Analyse der Judikatur des IGH, der „living instrument“-Doktrin des EGMR sowie des Schrifttums abgelehnt wird.