Die aktuelle Reform der Krankenhausplanung und ‑vergütung zielt darauf ab, die deutsche Krankenhauslandschaft zu modernisieren. Anstelle historischer Bettenzahlen sollen künftig bundeseinheitliche Leistungsgruppen maßgeblich sein, die mit Mindestqualitätskriterien und einer neuen Vorhaltevergütung verbunden sind. Dabei stellt sich die zentrale Frage, welche Leistungen künftig tatsächlich noch stationär geplant und im Rahmen der Vorhaltevergütung berücksichtigt werden sollten. Denn viele Leistungen, die heute stationär erbracht werden, könnten sicher ambulant erfolgen. Internationale Studien zeigen große Potenziale, die in Deutschland bisher nur relativ wenig genutzt werden (Friedlander et al. 2021; Madsen et al. 2023). Diese mangelnde Ambulantisierung belastet das Klinikpersonal unnötig, bindet Kapazitäten und treibt die Kosten in die Höhe. Die Berücksichtigung des ambulanten Potenzials in der Planung künftiger Versorgungsstrukturen ist daher keine technische Frage, sondern notwendig für die Zukunftsfähigkeit des Gesundheitssystems. An dieser Stelle ist eine ganzheitliche Analyse der Ambulantisierungspotenziale stationärer Leistungen sinnvoll. So lässt sich ermitteln, welche Bereiche hinsichtlich der notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ambulantisierung im weiteren medizinisch‐fachlichen Diskurs näher betrachtet werden müssen, wo Versorgungsstrukturen dringend angepasst werden müssen und wo die Anreize der Vergütung und Regulatorik angepasst werden sollten.

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Ambulantes Potenzial der Leistungsgruppen im Krankenhaus: Eine routinedatenbasierte Gesamtanalyse

  • Robert Messerle,
  • Carina Mostert-Brenck,
  • David Scheller-Kreinsen

摘要

Die aktuelle Reform der Krankenhausplanung und ‑vergütung zielt darauf ab, die deutsche Krankenhauslandschaft zu modernisieren. Anstelle historischer Bettenzahlen sollen künftig bundeseinheitliche Leistungsgruppen maßgeblich sein, die mit Mindestqualitätskriterien und einer neuen Vorhaltevergütung verbunden sind. Dabei stellt sich die zentrale Frage, welche Leistungen künftig tatsächlich noch stationär geplant und im Rahmen der Vorhaltevergütung berücksichtigt werden sollten. Denn viele Leistungen, die heute stationär erbracht werden, könnten sicher ambulant erfolgen. Internationale Studien zeigen große Potenziale, die in Deutschland bisher nur relativ wenig genutzt werden (Friedlander et al. 2021; Madsen et al. 2023). Diese mangelnde Ambulantisierung belastet das Klinikpersonal unnötig, bindet Kapazitäten und treibt die Kosten in die Höhe. Die Berücksichtigung des ambulanten Potenzials in der Planung künftiger Versorgungsstrukturen ist daher keine technische Frage, sondern notwendig für die Zukunftsfähigkeit des Gesundheitssystems. An dieser Stelle ist eine ganzheitliche Analyse der Ambulantisierungspotenziale stationärer Leistungen sinnvoll. So lässt sich ermitteln, welche Bereiche hinsichtlich der notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ambulantisierung im weiteren medizinisch‐fachlichen Diskurs näher betrachtet werden müssen, wo Versorgungsstrukturen dringend angepasst werden müssen und wo die Anreize der Vergütung und Regulatorik angepasst werden sollten.