Bis einschließlich zum Jahr 2019 erfolgte die Finanzierung somatischer Fälle hauptsächlich über Fallpauschalen (DRGs). Mit dem Pflegepersonal‐Stärkungsgesetz (PpSG) wurde Ende 2018 beschlossen, das Pflegebudget als weitere Finanzierungssäule einzuführen. Dafür wurden die Pflegepersonalkosten aus den DRGs herausgelöst und in eine Selbstkostendeckung überführt. Seither werden alle krankenhausindividuell entstandenen Pflegepersonalkosten bis zur tarifvertraglich vereinbarten Höhe erstattet; erstmals für das Jahr 2020. Mit der Umstellung von einer pauschalierten, leistungsbezogenen Finanzierung auf Selbstkostendeckung im Pflegebereich haben sich die Anreizstrukturen im Krankenhaussektor verändert. Nachdem nun Daten für fünf Jahre praktischer Umsetzung weitestgehend vollständig vorliegen (2020–2024), stellt sich somit die zentrale Frage, inwieweit die intendierten Effekte erreicht wurden und welche unbeabsichtigten Nebeneffekte sich im Zusammenspiel des Pflegebudgets mit dem weiterhin bestehenden DRG‐System ergeben haben. Der vorliegende Beitrag untersucht die Auswirkungen der Selbstkostendeckung in der Pflege in deutschen Krankenhäusern sechs Jahre nach der Einführung. Im Fokus stehen dabei die Entwicklung des Pflegebudgets sowie Struktur‐ und Mengeneffekte beim Pflegepersonal. Darüber hinaus werden weitere systemische Aspekte analysiert. Ziel ist es, die empirisch beobachtbaren Trends einzuordnen und in den gesundheitspolitischen Kontext zu stellen.

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Das Pflegebudget im sechsten Jahr der Umsetzung: Ein Zwischenfazit

  • Corinna Hentschker,
  • Carina Mostert-Brenck,
  • David Scheller-Kreinsen

摘要

Bis einschließlich zum Jahr 2019 erfolgte die Finanzierung somatischer Fälle hauptsächlich über Fallpauschalen (DRGs). Mit dem Pflegepersonal‐Stärkungsgesetz (PpSG) wurde Ende 2018 beschlossen, das Pflegebudget als weitere Finanzierungssäule einzuführen. Dafür wurden die Pflegepersonalkosten aus den DRGs herausgelöst und in eine Selbstkostendeckung überführt. Seither werden alle krankenhausindividuell entstandenen Pflegepersonalkosten bis zur tarifvertraglich vereinbarten Höhe erstattet; erstmals für das Jahr 2020. Mit der Umstellung von einer pauschalierten, leistungsbezogenen Finanzierung auf Selbstkostendeckung im Pflegebereich haben sich die Anreizstrukturen im Krankenhaussektor verändert. Nachdem nun Daten für fünf Jahre praktischer Umsetzung weitestgehend vollständig vorliegen (2020–2024), stellt sich somit die zentrale Frage, inwieweit die intendierten Effekte erreicht wurden und welche unbeabsichtigten Nebeneffekte sich im Zusammenspiel des Pflegebudgets mit dem weiterhin bestehenden DRG‐System ergeben haben. Der vorliegende Beitrag untersucht die Auswirkungen der Selbstkostendeckung in der Pflege in deutschen Krankenhäusern sechs Jahre nach der Einführung. Im Fokus stehen dabei die Entwicklung des Pflegebudgets sowie Struktur‐ und Mengeneffekte beim Pflegepersonal. Darüber hinaus werden weitere systemische Aspekte analysiert. Ziel ist es, die empirisch beobachtbaren Trends einzuordnen und in den gesundheitspolitischen Kontext zu stellen.