Die Disability Studies zeigen auf, dass Sorgebedürfnisse wie auch (dis)abilities universell sind. Vor diesem Hintergrund beleuchtet der Beitrag aus Perspektive der Disability Studies die Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) für ein Recht der Sorgetätigkeiten auf. Die Behindertenrechtskonvention mit ihrem menschenrechtlichen Verständnis von Behinderung und ihrem Recht auf eine unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft (Art. 19 BRK) schafft ein Modell für eine gleichberechtigte Ausgestaltung von Sorgebeziehungen. Der Blick auf die Praxis des UN-Behindertenrechtsausschusses macht jedoch auch deutlich, welche Lücken und Herausforderungen für eine vollständige Inklusion von Menschen mit Behinderungen unabhängig von ihren Sorgebedürfnissen bestehen. Obwohl die BRK zentrale Forderungen der Disability Studies für eine gleichberechtigte Gestaltung von Care-Beziehungen aufgegriffen hat, bleibt die praktische Umsetzung auf nationaler Ebene schwierig. Der Beitrag zeigt auf, dass ein sorgsames Recht notwendigerweise intersektional sein und die Universalität und Gleichzeitigkeit von Sorgebedürfnissen und Sorgetätigkeiten anerkennen muss.

错误:搜索内容不能为空,请输入英文关键词
错误:关键词超出字数限制,请精简
高级检索

Selbstbestimmung, Inklusion und Care: Perspektiven der Disability Studies auf ein sorgsames Recht

  • Barbara von Rütte

摘要

Die Disability Studies zeigen auf, dass Sorgebedürfnisse wie auch (dis)abilities universell sind. Vor diesem Hintergrund beleuchtet der Beitrag aus Perspektive der Disability Studies die Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) für ein Recht der Sorgetätigkeiten auf. Die Behindertenrechtskonvention mit ihrem menschenrechtlichen Verständnis von Behinderung und ihrem Recht auf eine unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft (Art. 19 BRK) schafft ein Modell für eine gleichberechtigte Ausgestaltung von Sorgebeziehungen. Der Blick auf die Praxis des UN-Behindertenrechtsausschusses macht jedoch auch deutlich, welche Lücken und Herausforderungen für eine vollständige Inklusion von Menschen mit Behinderungen unabhängig von ihren Sorgebedürfnissen bestehen. Obwohl die BRK zentrale Forderungen der Disability Studies für eine gleichberechtigte Gestaltung von Care-Beziehungen aufgegriffen hat, bleibt die praktische Umsetzung auf nationaler Ebene schwierig. Der Beitrag zeigt auf, dass ein sorgsames Recht notwendigerweise intersektional sein und die Universalität und Gleichzeitigkeit von Sorgebedürfnissen und Sorgetätigkeiten anerkennen muss.