Dieses Kapitel beleuchtet, wie das Übereinkommen 189 dazu beiträgt, die von Hausangestellte€n geleistete Care-Tätigkeiten auf globaler Ebene sichtbar zu machen, und zeigt gleichzeitig auf, in welcher Hinsicht dieses Instrument bei der Anerkennung und Aufwertung der hauswirtschaftlichen Arbeit noch weiter hätte gehen können. Als Kernbestimmung verankert Art. 6 Übereinkommen 189 das Recht auf menschenwürdige Arbeits- und Lebensbedingungen. Die Bezeichnung menschenwürdig deutet darauf hin, dass die Arbeitsbedingungen den grundlegenden Menschenrechten zu entsprechen haben, insbesondere dem Recht auf Würde und Gleichheit. In dieser Hinsicht hebt das Übereinkommen hervor, dass die hauswirtschaftliche Arbeit eine Arbeit ist, die sowohl wie jede andere als auch anders als jede andere ist. Das Übereinkommen beruht somit auf einem Konzept der materiellen Gleichheit, das einen besonderen Schutz mit sich bringen kann, sofern die Besonderheiten der hauswirtschaftlichen Arbeit dies rechtfertigen. Es muss jedoch festgestellt werden, dass der Verweis auf die ‚besonderen Merkmale‘ der hauswirtschaftlichen Arbeit in mehreren Bestimmungen des Übereinkommens (insbesondere jene über die Arbeitszeit) vor allem als eine Möglichkeit für die Staaten verstanden wird, Hausangestellte aus dem Anwendungsbereich der allgemeinen Schutzbestimmungen auszuschließen, und nicht als Anreiz, Sonderregelungen zu ihrer Ergänzung zu erlassen.

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Das ILO-Übereinkommen ‚Menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte‘

  • Karine Lempen,
  • Helia Farman

摘要

Dieses Kapitel beleuchtet, wie das Übereinkommen 189 dazu beiträgt, die von Hausangestellte€n geleistete Care-Tätigkeiten auf globaler Ebene sichtbar zu machen, und zeigt gleichzeitig auf, in welcher Hinsicht dieses Instrument bei der Anerkennung und Aufwertung der hauswirtschaftlichen Arbeit noch weiter hätte gehen können. Als Kernbestimmung verankert Art. 6 Übereinkommen 189 das Recht auf menschenwürdige Arbeits- und Lebensbedingungen. Die Bezeichnung menschenwürdig deutet darauf hin, dass die Arbeitsbedingungen den grundlegenden Menschenrechten zu entsprechen haben, insbesondere dem Recht auf Würde und Gleichheit. In dieser Hinsicht hebt das Übereinkommen hervor, dass die hauswirtschaftliche Arbeit eine Arbeit ist, die sowohl wie jede andere als auch anders als jede andere ist. Das Übereinkommen beruht somit auf einem Konzept der materiellen Gleichheit, das einen besonderen Schutz mit sich bringen kann, sofern die Besonderheiten der hauswirtschaftlichen Arbeit dies rechtfertigen. Es muss jedoch festgestellt werden, dass der Verweis auf die ‚besonderen Merkmale‘ der hauswirtschaftlichen Arbeit in mehreren Bestimmungen des Übereinkommens (insbesondere jene über die Arbeitszeit) vor allem als eine Möglichkeit für die Staaten verstanden wird, Hausangestellte aus dem Anwendungsbereich der allgemeinen Schutzbestimmungen auszuschließen, und nicht als Anreiz, Sonderregelungen zu ihrer Ergänzung zu erlassen.