Der Beitrag analysiert das österreichische und deutsche Pflegeberufsrecht unter dem Leitbild eines „sorgsamen Rechts“ (Caring and the Law) sowie anhand eines funktionalen Rechtsvergleichs. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie gesetzlich definierte Vorbehaltsbereiche, Kompetenzregelungen, Delegations- und Substitutionsmöglichkeiten sowie Verordnungskompetenzen zur rechtlichen Fundierung und Professionalisierung des Pflegeberufs beitragen. Ausgangspunkt ist die Einsicht, dass Pflege als bezahlte Sorgetätigkeit nur dann nachhaltig professionalisiert werden kann, wenn ihr rechtlich exklusive Zuständigkeitsbereiche mit eigenständiger Verantwortung zugewiesen werden. Die Untersuchung zeigt, dass Österreich und Deutschland ähnliche Grundstrukturen aufweisen, insbesondere in der Differenzierung zwischen Pflegefachpersonen und Assistenzberufen. Unterschiede bestehen jedoch hinsichtlich der Regelungstiefe, der institutionellen Verankerung beruflicher Selbstverwaltung und der Dynamik bei der Umsetzung neuer Kompetenzmodelle. Während Österreich mit der flächendeckenden Akademisierung, der frühzeitigen gesetzlichen Verankerung des Pflegevorbehalts sowie der Einführung eigenständiger Verordnungskompetenzen als strukturell weiter fortgeschritten gelten kann, verfügt Deutschland mit Pflegekammern und einem strukturell abgesicherten Substitutionskonzept über richtungsweisende Instrumente, die auch für Österreich von Interesse sind. Die rechtliche Konstitution professioneller Pflege erscheint dabei nicht als bloß administratives Regelungssystem, sondern als Ausdruck und Voraussetzung für die verantwortliche Organisation interprofessioneller Sorgearbeit. Das Pflegeberufsrecht wird so als zentrales Element einer normativ strukturierten Sorgeordnung lesbar, das durch präzise Kompetenzzuschreibungen und abgestufte Verantwortungsbereiche zum ethisch und rechtsstaatlich fundierten Gelingen von Pflegebeziehungen beiträgt.

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Professionalisierung durch Berufsrecht

  • Thomas Pixner

摘要

Der Beitrag analysiert das österreichische und deutsche Pflegeberufsrecht unter dem Leitbild eines „sorgsamen Rechts“ (Caring and the Law) sowie anhand eines funktionalen Rechtsvergleichs. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie gesetzlich definierte Vorbehaltsbereiche, Kompetenzregelungen, Delegations- und Substitutionsmöglichkeiten sowie Verordnungskompetenzen zur rechtlichen Fundierung und Professionalisierung des Pflegeberufs beitragen. Ausgangspunkt ist die Einsicht, dass Pflege als bezahlte Sorgetätigkeit nur dann nachhaltig professionalisiert werden kann, wenn ihr rechtlich exklusive Zuständigkeitsbereiche mit eigenständiger Verantwortung zugewiesen werden. Die Untersuchung zeigt, dass Österreich und Deutschland ähnliche Grundstrukturen aufweisen, insbesondere in der Differenzierung zwischen Pflegefachpersonen und Assistenzberufen. Unterschiede bestehen jedoch hinsichtlich der Regelungstiefe, der institutionellen Verankerung beruflicher Selbstverwaltung und der Dynamik bei der Umsetzung neuer Kompetenzmodelle. Während Österreich mit der flächendeckenden Akademisierung, der frühzeitigen gesetzlichen Verankerung des Pflegevorbehalts sowie der Einführung eigenständiger Verordnungskompetenzen als strukturell weiter fortgeschritten gelten kann, verfügt Deutschland mit Pflegekammern und einem strukturell abgesicherten Substitutionskonzept über richtungsweisende Instrumente, die auch für Österreich von Interesse sind. Die rechtliche Konstitution professioneller Pflege erscheint dabei nicht als bloß administratives Regelungssystem, sondern als Ausdruck und Voraussetzung für die verantwortliche Organisation interprofessioneller Sorgearbeit. Das Pflegeberufsrecht wird so als zentrales Element einer normativ strukturierten Sorgeordnung lesbar, das durch präzise Kompetenzzuschreibungen und abgestufte Verantwortungsbereiche zum ethisch und rechtsstaatlich fundierten Gelingen von Pflegebeziehungen beiträgt.