Die gegenwärtige Diskussion in Deutschland, Österreich und der Schweiz über die Anerkennung von familiärer Sorgearbeit im Erbrecht fokussiert zumeist die Alterspflege und deren Abgeltung durch besondere erbrechtliche Vorschriften. Dabei wird die implizite Bedeutung familiärer Alterspflege zur Legitimation des erbrechtlichen Erwerbs übersehen (unten Abschn. 1). Diese Rolle als Hintergrundlegitimation ist zugleich ein Grund dafür, warum die bisherigen Reformdebatten mit dem Anliegen, familiäre Alterspflege in unseren Rechtsordnungen stärker erbrechtlich zu honorieren, im Wesentlichen gescheitert sind (unten Abschn. 2). In dem allgemeinen Wunsch nach stärkerer erbrechtlicher Abgeltung von familiärer Alterspflege ist überdies verloren gegangen, dass eine erbrechtliche Anerkennung keinen Beitrag zur größeren Sichtbarkeit familiärer Alterspflege leistet und eher weiter dazu beiträgt, dass familiäre Alterspflege als unentgeltlich bewertet wird. Der Beitrag plädiert daher für eine Ent-Idealisierung der erbrechtlichen Abgeltung familiärer Alterspflege (unten Abschn. 3).

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Familiäre Alterspflege und Erbrecht: Paradoxien und Ambivalenzen

  • Anne Röthel

摘要

Die gegenwärtige Diskussion in Deutschland, Österreich und der Schweiz über die Anerkennung von familiärer Sorgearbeit im Erbrecht fokussiert zumeist die Alterspflege und deren Abgeltung durch besondere erbrechtliche Vorschriften. Dabei wird die implizite Bedeutung familiärer Alterspflege zur Legitimation des erbrechtlichen Erwerbs übersehen (unten Abschn. 1). Diese Rolle als Hintergrundlegitimation ist zugleich ein Grund dafür, warum die bisherigen Reformdebatten mit dem Anliegen, familiäre Alterspflege in unseren Rechtsordnungen stärker erbrechtlich zu honorieren, im Wesentlichen gescheitert sind (unten Abschn. 2). In dem allgemeinen Wunsch nach stärkerer erbrechtlicher Abgeltung von familiärer Alterspflege ist überdies verloren gegangen, dass eine erbrechtliche Anerkennung keinen Beitrag zur größeren Sichtbarkeit familiärer Alterspflege leistet und eher weiter dazu beiträgt, dass familiäre Alterspflege als unentgeltlich bewertet wird. Der Beitrag plädiert daher für eine Ent-Idealisierung der erbrechtlichen Abgeltung familiärer Alterspflege (unten Abschn. 3).