Das vorliegende Kapitel befasst sich mit dem Verhältnis zwischen rechtlicher Vaterschaft und Care in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Hiermit wird ein breites Spektrum von Interpretationen von väterlicher Care aufgezeigt. Zunächst wird der sich wandelnde Charakter der Vaterschaft sowohl im gesellschaftlichen als auch im rechtlichen Kontext vorgestellt. Anschließend wird die einschlägige Rechtsprechung des EGMR präsentiert. Konzeptualisierungen von Care, die an einem Ende des Spektrums stehen, werden untersucht: Care als relevant. Insbesondere werden die drei folgenden Arten von Care präsentiert: Care als Sorgearbeit, Care als Sorgeabsicht und Care als Sorgepotenzial. Der Schwerpunkt wird dann auf die andere Seite des Spektrums verlagert: Fälle werden vorgestellt, in denen Care in traditioneller Weise definiert wird, nämlich als weiblich, in denen väterliche Care als irrelevant angesehen wird, oder in denen väterliche Care unsichtbar gemacht wird – zum Nachteil der beschwerdeführenden Väter. Abschließend wird auf die Schwierigkeit bei der Einbeziehung von Männern, insbesondere von Vätern, in den Care-Rahmen hingewiesen.

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Care entlang eines Spektrums: Vaterschaft in der Rechtsprechung des EGMR

  • Alice Margaria,
  • Marie-Hélène Peter-Spiess

摘要

Das vorliegende Kapitel befasst sich mit dem Verhältnis zwischen rechtlicher Vaterschaft und Care in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Hiermit wird ein breites Spektrum von Interpretationen von väterlicher Care aufgezeigt. Zunächst wird der sich wandelnde Charakter der Vaterschaft sowohl im gesellschaftlichen als auch im rechtlichen Kontext vorgestellt. Anschließend wird die einschlägige Rechtsprechung des EGMR präsentiert. Konzeptualisierungen von Care, die an einem Ende des Spektrums stehen, werden untersucht: Care als relevant. Insbesondere werden die drei folgenden Arten von Care präsentiert: Care als Sorgearbeit, Care als Sorgeabsicht und Care als Sorgepotenzial. Der Schwerpunkt wird dann auf die andere Seite des Spektrums verlagert: Fälle werden vorgestellt, in denen Care in traditioneller Weise definiert wird, nämlich als weiblich, in denen väterliche Care als irrelevant angesehen wird, oder in denen väterliche Care unsichtbar gemacht wird – zum Nachteil der beschwerdeführenden Väter. Abschließend wird auf die Schwierigkeit bei der Einbeziehung von Männern, insbesondere von Vätern, in den Care-Rahmen hingewiesen.