Die Rechtsordnung funktioniert nicht von alleine, sondern sie wird in ihren zahlreichen Funktionen von unterschiedlichen Organen und Personen „aktiviert“. Dazu zählen in erster Linie der Staat und seine Organe sowie private Rechtssubjekte, deren Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten bereits dargestellt wurden.

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Akteure des Rechts

  • Bernhard Bergmans

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Die Rechtsordnung funktioniert nicht von alleine, sondern sie wird in ihren zahlreichen Funktionen von unterschiedlichen Organen und Personen „aktiviert“. Dazu zählen in erster Linie der Staat und seine Organe sowie private Rechtssubjekte, deren Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten bereits dargestellt wurden.