Bei der mit der napoleonischen Niederlage anstehenden politischen Neuordnung der deutschen Verhältnisse kam angesichts der zahlreichen Präjudizien eine Rückkehr zur alten Reichsverfassung ebenso wenig in Frage wie die Bildung eines gesamtdeutschen Bundes- oder gar Einheitsstaates. Alles deutete in die Richtung einer staatenbündischen Lösung. Das zeigte sich dann auch auf dem gemäß Art. 32 des Ersten Pariser Friedens (→ Rdnr. 53 f.) um der politischen Umbildung Deutschlands und Europas willen nach Wien einberufenen allgemeinen Kongress.

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§ 4. Der Wiener Kongress (1814/15)

  • Michael Kotulla

摘要

Bei der mit der napoleonischen Niederlage anstehenden politischen Neuordnung der deutschen Verhältnisse kam angesichts der zahlreichen Präjudizien eine Rückkehr zur alten Reichsverfassung ebenso wenig in Frage wie die Bildung eines gesamtdeutschen Bundes- oder gar Einheitsstaates. Alles deutete in die Richtung einer staatenbündischen Lösung. Das zeigte sich dann auch auf dem gemäß Art. 32 des Ersten Pariser Friedens (→ Rdnr. 53 f.) um der politischen Umbildung Deutschlands und Europas willen nach Wien einberufenen allgemeinen Kongress.