§ 1. Zur Grundkonzeption der hiesigen deutschen Verfassungsgeschichte
摘要
Gedenkt man sich mit der Verfassungsgeschichte zu beschäftigen, so hängen Art und Umfang der Beschäftigung mit ihr zunächst von dem zugrundezulegenden Verfassungsbegriff ab. Dieser mag sich gewiss mit unterschiedlichen Inhalten auffüllen lassen. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Betrachtung – wie im vorliegenden Werk – auf die Dauer von nahezu viereinhalb Jahrhunderten ausgerichtet ist. Während eines solch’ langen Zeitraums unterliegt der eigentliche Gegenstand der Erörterungen und Betrachtungen, die „Verfassung“, geradezu unvermeidlich einem stetigen Wandel. Dennoch besitzt er – zumal in einem sogleich noch näher vorzustellenden materiellen Sinne – auch eine epochenübergreifende Konstante, die den Kern dessen enthält, wovon sich unsere Darstellung leiten lässt. Die Rede ist von den rechtlichen Grundordnungen der Gemeinwesen.