Der uns zunächst beschäftigenden Zeit gegen Ende des 15. Jahrhunderts vorausgegangen war eine schon mehr als ein Jahrhundert währende politische Schwächephase des Reiches, die vor allem von kaum präsenten, schwachen Königen bzw. Kaisern herbeigeführt wurde. Mochte dies bereits für Persönlichkeiten wie Wenzel (1378–1400), Ruprecht (1400–1410), Sigismund (1410–1437) und Albrecht II. (1438–1439) uneingeschränkt gelten, so traf dies erst recht auf den dann immerhin mehr als ein halbes Jahrhundert herrschenden (1440–1493), von der Geschichtsschreibung ebenfalls wenig rühmlich bedachten Kaiser Friedrich III. („des Reiches Erzschlafmütze“, welche dem „Laster der vollkommenen Untätigkeit“ [M. Freund] frönte) zu. Letzterer zeigte sich in der Tat geradezu bemerkenswert uninteressiert, ja, ostentativ gleichgültig gegenüber dem Reich und seinen Belangen und trieb in erster Linie die Mehrung eigener Erbländer und damit die Steigerung der Macht seines eigenen Hauses Habsburg voran. Konnte er sich doch – ebenso wie schon seine beiden Vorgänger – kaum noch auf die ihm von Reichs wegen zukommenden Königsrechte, etwa als oberster Richter und Lehnsherr, sondern im Wesentlichen nur noch auf seine Stellung als bloßer Territorialherr stützen („Hausmachtkaiser“).

错误:搜索内容不能为空,请输入英文关键词
错误:关键词超出字数限制,请精简
高级检索

§ 3. Historische Ausgangslage für das 15. Jahrhundert

  • Michael Kotulla

摘要

Der uns zunächst beschäftigenden Zeit gegen Ende des 15. Jahrhunderts vorausgegangen war eine schon mehr als ein Jahrhundert währende politische Schwächephase des Reiches, die vor allem von kaum präsenten, schwachen Königen bzw. Kaisern herbeigeführt wurde. Mochte dies bereits für Persönlichkeiten wie Wenzel (1378–1400), Ruprecht (1400–1410), Sigismund (1410–1437) und Albrecht II. (1438–1439) uneingeschränkt gelten, so traf dies erst recht auf den dann immerhin mehr als ein halbes Jahrhundert herrschenden (1440–1493), von der Geschichtsschreibung ebenfalls wenig rühmlich bedachten Kaiser Friedrich III. („des Reiches Erzschlafmütze“, welche dem „Laster der vollkommenen Untätigkeit“ [M. Freund] frönte) zu. Letzterer zeigte sich in der Tat geradezu bemerkenswert uninteressiert, ja, ostentativ gleichgültig gegenüber dem Reich und seinen Belangen und trieb in erster Linie die Mehrung eigener Erbländer und damit die Steigerung der Macht seines eigenen Hauses Habsburg voran. Konnte er sich doch – ebenso wie schon seine beiden Vorgänger – kaum noch auf die ihm von Reichs wegen zukommenden Königsrechte, etwa als oberster Richter und Lehnsherr, sondern im Wesentlichen nur noch auf seine Stellung als bloßer Territorialherr stützen („Hausmachtkaiser“).