Fälle mit Lösungen
摘要
Anton (A) ist Leiter einer Gesamtschule. Er unterzeichnet ein von einem Mitarbeiter des Verkäufers V ausgefülltes Bestellformular über „25 Gros Rollen Toilettenpapier“. Als daraufhin 3600 Rollen Toilettenpapier geliefert werden, verweigert er Abnahme und Zahlung mit Ausnahme von 25 Rollen. V weist daraufhin, dass die Bezeichnung „Gros“ 12 Dutzend (144 Stück) bedeutet. Daraufhin erklärt A die Anfechtung, weil er geglaubt hatte, lediglich 25 große WC-Rollen bestellt zu haben. V verlangt volle Kaufpreiszahlung. Falls das nicht gehen sollte, möchte er aber seine Aufwendungen, die dadurch entstanden sind, dass er auf die Gültigkeit des Vertrages vertraut hat, ersetzt haben. Die Aufwendungen belaufen sich auf Transportkosten i. H. v. 150 €. Zu Recht? (angelehnt an LG Hanau, NJW 1979, 72)