Gem. § 630 f Abs. 1 S. 1 BGB ist der Behandelnde außerdem verpflichtet, zum Zweck der Dokumentation in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang eine elektronische oder in Papierform bestehende Patientenakte zu führen. I. S. d. § 630 f Abs. 2 BGB gilt dies insbesondere auch für die Aufklärung und ihren Inhalt. Neben der Sicherstellung wesentlicher medizinischer Fakten und Daten für den weiteren Behandlungsverlauf hat die Dokumentation auch die Funktion der Beweissicherung. Die Dokumentation gehört zu den wesentlichen Pflichten eines Arztes. Die fehlerhafte Dokumentation löst zunächst nur eine Vermutung aus, dass eine nicht dokumentierte Maßnahme vom Arzt nicht getroffen wurde. Diese Vermutung kann der Arzt widerlegen, indem er den Beweis führt, die Maßnahme sei gleichwohl erfolgt.

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Kapitel 12: Dokumentation der Cytotec-Anwendung

  • Laura Mayr

摘要

Gem. § 630 f Abs. 1 S. 1 BGB ist der Behandelnde außerdem verpflichtet, zum Zweck der Dokumentation in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang eine elektronische oder in Papierform bestehende Patientenakte zu führen. I. S. d. § 630 f Abs. 2 BGB gilt dies insbesondere auch für die Aufklärung und ihren Inhalt. Neben der Sicherstellung wesentlicher medizinischer Fakten und Daten für den weiteren Behandlungsverlauf hat die Dokumentation auch die Funktion der Beweissicherung. Die Dokumentation gehört zu den wesentlichen Pflichten eines Arztes. Die fehlerhafte Dokumentation löst zunächst nur eine Vermutung aus, dass eine nicht dokumentierte Maßnahme vom Arzt nicht getroffen wurde. Diese Vermutung kann der Arzt widerlegen, indem er den Beweis führt, die Maßnahme sei gleichwohl erfolgt.