Während in der Erteilungsphase vor dem PatentamtPatentamt eine Änderung der AnmeldeunterlagenAnmeldeunterlagen jederzeit möglich und auch im Wechselspiel mit den Bescheiden des Patentamts vorgesehen ist, gilt dies für die Zeit nach der PatenterteilungPatenterteilung nicht. In der Phase vor der Erteilung ist einzig zu beachten, dass eine unzulässige ErweiterungErweiterung, unzulässige auszuschließen ist. Nach der Erteilung wird dem AnmelderAnmelder insbesondere nicht mehr gestattet, eine Vergrößerung des Schutzbereichs vorzunehmen. Allenfalls eine Schutzbereichsverkleinerung, insbesondere zur Vermeidung streitiger Verfahren, ist möglich.

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Änderung nach der Erteilung

  • Thomas Heinz Meitinger

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Während in der Erteilungsphase vor dem PatentamtPatentamt eine Änderung der AnmeldeunterlagenAnmeldeunterlagen jederzeit möglich und auch im Wechselspiel mit den Bescheiden des Patentamts vorgesehen ist, gilt dies für die Zeit nach der PatenterteilungPatenterteilung nicht. In der Phase vor der Erteilung ist einzig zu beachten, dass eine unzulässige ErweiterungErweiterung, unzulässige auszuschließen ist. Nach der Erteilung wird dem AnmelderAnmelder insbesondere nicht mehr gestattet, eine Vergrößerung des Schutzbereichs vorzunehmen. Allenfalls eine Schutzbereichsverkleinerung, insbesondere zur Vermeidung streitiger Verfahren, ist möglich.