Wertermittlung
摘要
Die Bewertung von Immobilien unterliegt gesetzlichen Regelungen. Gewöhnlich werden damit Sachverständige betraut. Ziel ist die Schätzung des Verkehrswertes. Fischerei-Objekte sind Sonder-Immobilien, die abweichend von anderen land- und forstwirtschaftlichen Flächen behandelt werden müssen. Zur Anwendung kommen das Vergleichswertverfahren, das Sachwertverfahren (Herstellungswert) sowie das Ertragswertverfahren, auch kombiniert. Ein Teil der Objekte lässt sich nicht unter ökonomischen Aspekten werten (Liebhaberwert). Der Ertrag kann durch betriebswirtschaftliche Analyse im Einzelfall festgestellt, aber auch aus regional üblichen Pachtdaten abgeleitet werden und ist dann mit einem angemessenen Zinsansatz zu kapitalisieren. Besonders zu berücksichtigen sind hier die Lohnansprüche des Unternehmers sowie eine Abgrenzung zwischen Eigenproduktion und Handel. Aus Nachkalkulation von Verkäufen ergibt sich, dass in Fischereiobjekten gebundenes Kapital häufig nicht ausreichend verzinst wird. Die Verkehrswerte übertreffen die Ertragswerte deutlich. Auch die Sachwerte lassen sich bei Verkauf meist nicht realisieren. Eine Abgrenzung der Bodenverzinsung vom Gesamtobjekt wird als nicht sinnvoll erachtet. Die Bewertung von Ökosystem-Dienstleistungen der Teiche wird diskutiert. Beim Erwerb von Fischereianlagen ohne ausreichendes Eigenkapital sind Zins und Tilgung von Darlehen angemessen zu kalkulieren.