Überlegungen zu den Strukturprüfungen nach § 275a SGB V
摘要
Das System von „Operationen- und Prozedurenschlüsseln (OPS)“ wurde 1994 auf der Grundlage der Vorschrift des § 301 SGB V eingeführt und zunächst vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) erstellt und gepflegt. Der Katalog der Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS-Katalog) erscheint jedes Jahr neu. Im MDK-Reformgesetzes hat der Gesetzgeber in den §§ 295 Abs. 1, S. 5 und 301 Abs. 2, S. 3 SGB V ausdrücklich geregelt, dass das DIMDI die OPS mit verbindlicher Wirkung definieren darf. Das DIMDI ist berechtigt, in den OPS auch Mindestanforderungen an die Strukturqualität aufzustellen. Nachdem das DIMDI im Mai 2020 in das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingegliedert worden ist, ist dieses Institut seitdem für den OPS-Katalog zuständig und hat die Aufgaben des DIMDI übernommen.