Rudolf Ratzel war Mitglied des Medizinrechtsausschusses des DAV, dem er seit 2009 vorsitzt, als Robert Francke und der Verf. für das Institut für Gesundheits- und Medizinrecht des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Universität Bremen in Zusammenarbeit mit dem DAV in einer Theorie-Praxis-Integration seit 2002 mehrere Tagungen zu arzt-, gesundheits- und arzneimittelrechtlichen Themen unter dem Titel „Deutsches Gesundheitsrechtsforum Bremen“ veranstalteten. Wir hatten uns die Aufgabe gestellt, ein Forum zu eröffnen, das jenseits vielfältiger Interessenbindungen zu Akteuren im Gesundheitssystem einen Rahmen für problem- und nicht immer schon ergebnisbezogene Diskussionen wichtiger Probleme des deutschen, europäischen und internationalen Medizin- und Gesundheitsrechts eröffnen sollte. Ratzel hat auf einer der ersten Tagungen zum Thema „Medizinische Versorgungszentren“, später zu „Die Schnittstelle Vertragsarzt – Krankenhaus – Vertragsarzt: Übergabe- und Übernahmeprobleme“ und weiter zur „Delegation ärztlicher Leistungen an Nichtärzte durch Berufs- und Haftungsrecht – de lege lata und de lege ferenda“ referiert. Schon die damalige Themenauswahl zeigte sein Gespür für Relevanz und Zukunftsbeständigkeit. Alle seine Themen sind nach wie vor aktuell, werden diskutiert und er kann auch zukünftig damit Vorträge füllen. Ich habe nur gute Wünsche für Rudolf Ratzel.

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Therapeutische Information, Befunderhebung, Behandlungsfehler; Aufklärung, hypothetische Einwilligung und Behandlungsfehler

  • Dieter Hart

摘要

Rudolf Ratzel war Mitglied des Medizinrechtsausschusses des DAV, dem er seit 2009 vorsitzt, als Robert Francke und der Verf. für das Institut für Gesundheits- und Medizinrecht des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Universität Bremen in Zusammenarbeit mit dem DAV in einer Theorie-Praxis-Integration seit 2002 mehrere Tagungen zu arzt-, gesundheits- und arzneimittelrechtlichen Themen unter dem Titel „Deutsches Gesundheitsrechtsforum Bremen“ veranstalteten. Wir hatten uns die Aufgabe gestellt, ein Forum zu eröffnen, das jenseits vielfältiger Interessenbindungen zu Akteuren im Gesundheitssystem einen Rahmen für problem- und nicht immer schon ergebnisbezogene Diskussionen wichtiger Probleme des deutschen, europäischen und internationalen Medizin- und Gesundheitsrechts eröffnen sollte. Ratzel hat auf einer der ersten Tagungen zum Thema „Medizinische Versorgungszentren“, später zu „Die Schnittstelle Vertragsarzt – Krankenhaus – Vertragsarzt: Übergabe- und Übernahmeprobleme“ und weiter zur „Delegation ärztlicher Leistungen an Nichtärzte durch Berufs- und Haftungsrecht – de lege lata und de lege ferenda“ referiert. Schon die damalige Themenauswahl zeigte sein Gespür für Relevanz und Zukunftsbeständigkeit. Alle seine Themen sind nach wie vor aktuell, werden diskutiert und er kann auch zukünftig damit Vorträge füllen. Ich habe nur gute Wünsche für Rudolf Ratzel.