Die ärztliche Dokumentation spielt nicht erst seit Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes am 26.2.2013 angesichts der seinerzeit in das BGB eingefügten Regelungen in §§ 630f; 630h Abs. 3 BGB eine wichtige Rolle im Arzthaftungsprozess. Vielmehr lässt sich der Behandlungsverlauf in seinen Einzelheiten nur mit Hilfe der Behandlungsdokumentation nachvollziehen. Dies gilt nicht nur im Hinblick auf die Überprüfung von Behandlungsfehlern, sondern auch in Bezug auf die Aufklärung, da diese für die behandelnden Ärzte eine Routinemaßnahme bedeutet, sodass nicht erwartet werden kann, dass sie sich an jedes einzelne Aufklärungsgespräch erinnern können, erst recht nicht an den genauen Umfang und den Inhalt. Somit ist die Dokumentation für die Frage der Nachvollziehbarkeit des Ablaufs der Behandlung hinsichtlich Diagnose und Therapie von wichtiger Bedeutung, ferner können Zwischenfälle oder sonstige Besonderheiten z. B. Verwirklichung von Komplikationen und genaue Abläufe von Eingriffen hierdurch rekonstruiert werden. Die Pflicht zur Dokumentation besteht daher für alle aus medizinischer Sicht für die ärztliche Diagnose und Therapie wesentlichen medizinischen Fakten, § 630f Abs. 2 BGB.

错误:搜索内容不能为空,请输入英文关键词
错误:关键词超出字数限制,请精简
高级检索

Die beweisrechtliche Bedeutung der Behandlungsdokumentation im Arzthaftungsprozess

  • Regine Cramer,
  • Kristina Grohs-Freytag

摘要

Die ärztliche Dokumentation spielt nicht erst seit Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes am 26.2.2013 angesichts der seinerzeit in das BGB eingefügten Regelungen in §§ 630f; 630h Abs. 3 BGB eine wichtige Rolle im Arzthaftungsprozess. Vielmehr lässt sich der Behandlungsverlauf in seinen Einzelheiten nur mit Hilfe der Behandlungsdokumentation nachvollziehen. Dies gilt nicht nur im Hinblick auf die Überprüfung von Behandlungsfehlern, sondern auch in Bezug auf die Aufklärung, da diese für die behandelnden Ärzte eine Routinemaßnahme bedeutet, sodass nicht erwartet werden kann, dass sie sich an jedes einzelne Aufklärungsgespräch erinnern können, erst recht nicht an den genauen Umfang und den Inhalt. Somit ist die Dokumentation für die Frage der Nachvollziehbarkeit des Ablaufs der Behandlung hinsichtlich Diagnose und Therapie von wichtiger Bedeutung, ferner können Zwischenfälle oder sonstige Besonderheiten z. B. Verwirklichung von Komplikationen und genaue Abläufe von Eingriffen hierdurch rekonstruiert werden. Die Pflicht zur Dokumentation besteht daher für alle aus medizinischer Sicht für die ärztliche Diagnose und Therapie wesentlichen medizinischen Fakten, § 630f Abs. 2 BGB.